Schülerinnen und Schüler, bei denen ein Bedarf an sonderpädagogischer Bedarf an Unterstützung im Bereich Sprache festgestellt wird, können die SR-Klassen besuchen. Sie werden zum größten Teil bereits in die 1. Klasse eingeschult.
Sprachauffälligkeiten können in verschiedenen Bereichen auftreten:
Probleme in der Aussprache
Probleme in der Wahrnehmung und Verarbeitung „gehörter Sprache“
Schwierigkeiten in der Entwicklung grammatikalischer Fähigkeiten
geringer Wortschatz und Störungen im Sprachverständnis
Probleme im kommunikativen Sprachgebrauch
Zusätzlich treten häufig Auffälligkeiten im Bereich der visuellen Wahrnehmung, der Motorik und des Arbeits- und Sozialverhaltens auf.
Für die Aufnahme gelten im Wesentlichen zwei Bedingungen:
Der Einzugsbereich der SR-Klassen ist neben der Stadt Vechta auch der gesamte Landkreis Vechta. Die Organisation der Schülerbeförderung (Abfahrtszeiten, Abfahrtsorte, Bus- bzw. Taxiunternehmen) obliegt dem Landkreis Vechta als Schulträger des Förderzentrums. Auch die Kostenübernahme wird vom Landkreis Vechta geregelt.